Eine interessante Frage ist es, ob man die Abiturprüfung im 4. Fach (mündlich) wiederholen kann. Die Antwort lautet zumeist: Nein, man kann die mündliche Prüfung im vierten Fach nicht wiederholen, denn das Fach wird bereits mündlich geprüft.
Ebenfalls einen Einspruch einzulegen gestaltet sich schwierig. Weder der Fachlehrer (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) noch der Schulleiter geben Auskunft über die Begründung der Leistung. Lediglich Verfahrensfehler sind eventuell anzufechten. Dass heißt, es müssen immer drei Lehrkörper den Prüfungsausschuss bilden, einer fragt. Zudem besteht die mündliche Abiturprüfung immer aus zwei Teilen etc. pp.. Ich hoffe der Artikel hat euch ein wenig geholfen.
14. Mai 2008